Das Erstgespräch dient dazu, uns gegenseitig kennenzulernen und Sie erhalten dabei die Gelegenheit, Informationen rund um die Therapie einzuholen (Methode, Frequenz, zu vereinbarende Rahmenbedingungen etc.).
Das Honorar ist in bar direkt nach jeder einzelnen Therapieeinheit zu bezahlen.
Bei als krankheitswertig geltenden Diagnosen kann ein Kostenzuschuss (dzt. pro Stunde 31,50 ögk, 42,40,- bvaeb und 45,- svs) bei der Krankenkasse beantragt werden. Kostenzuschüsse werden generell im Nachhinein von den Kassen ausbezahlt.
Bei klar nachvollziehbaren finanziellen Härtefällen ( zB bei AlleinerzieherInnen, bei Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen aus anderen Gründen) ist nach Absprache eine zeitgebundene Kostenreduktion des Ausgangshonorares möglich (immer vorausgesetzt natürlich, dass generell noch ein freier Therapieplatz angeboten werden kann).
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Die Kosten für Coaching, Supervision (50min): € 105,- Erstgespräch für Coaching, Supervision (50min): € 35,-
Eine bereits vereinbarte Therapie-Stunde, die nicht einhalten werden kann, ist spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. In diesem Fall entstehen für Sie keine Kosten.
Wird diese 24- Stunden- Absagefrist nicht einhalten, verrechne ich das Honorar für die entfallene Stunde.
Die Psychotherapiesitzung findet in der Regel einmal wöchentlich statt (im Einzelfall nach Vereinbarung auch öfter). Für den Therapieprozess ist eine gewisse Regelmäßigkeit empfehlenswert.
PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht
(§ 15 PthG). Das ist als Vertrauensgrundlage unerlässlich.
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